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Ethischer Kanal

Dieser Kanal ist ausschließlich dafür vorgesehen, Hinweise auf Rechtsverstöße der Organisation oder ihrer Mitglieder einzureichen, im Sinne des Gesetzes 2/2023, vom 20. Februar, das den Schutz von Personen regelt, die über Verstöße gegen Rechtsvorschriften berichten, sowie die Korruptionsbekämpfung.

Bei Fragen zu anderen Themen kontaktieren Sie uns bitte über die auf der Website verfügbaren Kanäle.

Was gilt als Verstoß gegen Rechtsvorschriften?

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelten unter anderem:

  • Betrugs- und Täuschungshandlungen
  • Geldwäsche
  • Steuerhinterziehung oder -umgehung
  • Straftaten gegen das geistige oder gewerbliche Eigentum
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Straftaten gegen den Markt oder Verbraucher
  • Interne Korruption
  • Unregelmäßigkeiten gegenüber der Sozialversicherung oder der Steuerbehörde
  • Verstöße gegen Datenschutzvorschriften
  • Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
  • Veruntreuung
  • Straftaten gegen die Umwelt und die öffentliche Gesundheit
  • Verletzung von Arbeitnehmerrechten

Beispiele für Sachverhalte, die über diesen Kanal gemeldet werden können, sind:

  • mögliche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Arbeitsausübung, die als rechtswidrig einzustufen sind,
  • mutmaßliche eigennützige Verwendung von Unternehmensressourcen,
  • Fälle von Diskriminierung oder sexueller Belästigung,
  • korruptive Praktiken, Diebstähle, Betrugshandlungen usw.

Wer kann einen Hinweis abgeben?

Alle Personen im Unternehmen sowie externe Personen, die in einem arbeits- oder berufsbezogenen Kontext mit dem Unternehmen verbunden sind oder waren.

Wie kann ich einen Hinweis abgeben?

Dies kann mündlich, schriftlich oder persönlich erfolgen, indem die im Formular des vertraulichen Hinweiskanals beschriebenen Schritte befolgt werden. Hinweise können auch anonym erfolgen.

Wie wird der Hinweis bearbeitet?

Die Bearbeitung erfolgt unter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Verbots von Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person.

Welche Grundsätze gelten für die hinweisgebende Person?

Das interne Hinweisgebersystem gewährleistet Vertraulichkeit, Schutz vor Repressalien, Wahrung der Unabhängigkeit, Datenschutz, das Kommunikationsgeheimnis sowie sachgerechte Verfahren zur Nachverfolgung, Untersuchung und zum Schutz der hinweisgebenden Person.

ETHIK-KANAL